Nächste Schritte

Jetzt hat die Politik das Wort

Das umfangreiche Bauprojekt für die Sanierung der Baselstrasse ist abgeschlossen. Nun beginnt der Bewilligungsprozess, der sich aus folgenden Schritten zusammensetzt:

Finanzierungs- und Kreditprozesse

Die Aare Seeland mobil AG verantwortet als Betreiberin des «Bipperlisi» den Bahnteil und ist gemeinsam mit dem Kanton Solothurn Bauherrin. Sie trägt rund 50 Prozent der Gesamtkosten. Ihr Anteil wird über den Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert und über Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesamt für Verkehr gesichert.

Der Kanton Solothurn wird für den Strassenbauanteil, welcher rund 30 Prozent der Gesamtkosten ausmacht, einen Realisierungskredit dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreiten. Dieser wird durch den Regierungsrat, Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission sowie die Finanzkommission vorberaten. Voraussichtlich Anfangs 2024 ist mit dem Kreditbeschluss zu rechnen.

Die Stadt Solothurn wird ihren Anteil von rund 4 Prozent voraussichtlich im ordentlichen Budget einstellen. Es handelt sich im Wesentlichen um spezialfinanzierte Kanalisationsleitungen und die öffentliche Beleuchtung.

Die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus hat für ihren Anteil von rund 1 Prozent für Werkleitungen und Anpassungen einen Gemeindeversammlungsbeschluss zu fassen. Dieser wird voraussichtlich im Frühling 2024 erfolgen.

Die weiteren Leitungsbetreiber (Regio Energie AG, BKW AG, Swisscom, GA Weissenstein) bewilligen ihre Kredite, die insgesamt rund 6 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, jeweils in ihren Gremien.

Kann der Zeitplan eingehalten werden, sollte die Finanzierung für die Realisierung des Projektes im Sommer 2024 weitgehend sichergestellt sein.

Wird das Projekt innerhalb des vorgesehenen zeitlichen Rahmens realisiert, übernimmt der Bund einen Anteil von 10 Prozent der Gesamtkosten über das Agglomerationsprogramm Solothurn. Zurzeit werden dank den Agglomerationsprogrammen schweizweit zahlreiche Verkehrsengpässe in Ballungsräumen behoben.

Parallel zu den Kreditprozessen erfolgt das technische Baubewilligungsverfahren, welches nach Eisenbahnrecht abgewickelt wird. Bereits eingereicht ist das Bewilligungsdossier beim Bundesamt für Verkehr, welches die bahntechnischen Aspekte prüft und den Kredit des Bahninfrastrukturfonds freigibt. Das eigentliche Baubewilligungsverfahren startet voraussichtlich anfangs 2024 mit der öffentlichen Auflage der Pläne. Kann es fristgerecht abgeschlossen werden, kann 2026 mit dem Bau begonnen werden.

Die Bauarbeiten werden rund drei Jahre dauern

Weil die Bauarbeiten im dicht besiedelten Raum eine besondere Herausforderung darstellen, wurde ihr Ablauf bereits minutiös vorbereitet und in mehreren Runden überarbeitet. Stand heute werden die Arbeiten rund drei Jahre dauern und frühestens 2026 gestartet. Damit sich die Betroffenen möglichst frühzeitig auf die temporären Umleitungen vorbereiten können, wurden die Eckpunkte der Planung bereits bekanntgegeben. Vorbehalten bleiben Änderungen, welche die Projektleitung aufgrund neuer Entwicklungen zu Änderungen veranlassen.

Die Bauarbeiten werden zu erheblichen Einschränkungen für die Anwohnerschaft sowie für den Verkehr zwischen dem unteren Leberberg und der Stadt Solothurn führen. Die Projektleitung hat grosse Anstrengungen unternommen, sie so gering wie möglich zu halten. Der Bau erfolgt deswegen in vier Phasen. Dabei soll nur während einer Phase der Verkehr vollständig unterbrochen werden. Die vier Phasen im Überblick:

  • Vorphase: Die Bauphasenplanung sieht vor, dass im ersten Jahr zahlreiche Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden. Sie betreffen die Erstellung eines Bahntechnikgebäudes für die Bahn und die Einrichtung der Baustellenlogistik, Umleitungen und die Zufahrten. In dieser Zeit bleibt die Baselstrasse normal in Betrieb.
  • Bauphase unter Verkehr: In einer zweiten Phase, für welche 10 Monate vorgesehen sind, werden Hauptarbeiten unter Verkehr durchgeführt. Das bedeutet, dass die Bahn in Betrieb bleibt und die Strasse befahren werden kann, dass der Verkehr aber auf wechselnden Teilabschnitten nur einspurig geführt und mit Baustellenampeln geregelt wird. Bereits ab dieser Bauphase werden diverse Umleitungen signalisiert.
  • Bauphase mit Verkehrsunterbrüchen: Die stärksten Verkehrsbehinderungen verursacht die Intensivbauphase von rund 10 Monaten, währen der die Baselstrasse zwischen St. Katharinen und Baseltorkreisel vollständig gesperrt ist. Nach aktuellem Zeitplan entfällt sie hauptsächlich auf das dritte Jahr nach Baubeginn. Der Autoverkehr ab Flumenthal, Riedholz und Feldbrunnen wird über Luterbach und Zuchwil umgeleitet. Der Bahnverkehr ist in dieser Phase zwischen Solothurn und Feldbrunnen unterbrochen. Es verkehren Bahnersatzbusse zwischen Riedholz und Solothurn, die ebenfalls über Luterbach fahren. Die Buslinie 12 (Postauto) wird auf einem separaten Kurs umgeleitet.
Der regionale Verkehr wird via Aarebrücke Flumenthal über Luterbach und Zuchwil nach Solothurn und umgekehrt umgeleitet (blaue Linien). Das Postauto (Linie 12) wird die Baustelle über die St. Niklaussstrasse via Schloss Waldegg umfahren. Zeitweise kommt eine kleine Umfahrung über St. Niklaus-Strasse und Sternengasse zum Einsatz.
  • Schlussphase: In der letzten Phase, für welche ein halbes Jahr vorgesehen ist, werden Fertigstellungsarbeiten ausgeführt. Die Baselstrasse ist saniert und aufgewertet für den Verkehr offen. Die Umleitungen werden rückgebaut und die temporär beanspruchten Flächen z.B. für die Baustellenlogistik in ihrem ursprünglichen Zustand hergerichtet.

Über die Termine und Einzelheiten der Verkehrsregelung während der Bauphase wird die Bauherrschaft zu gegebener Zeit informieren.

Ökologischen Anliegen wird Rechnung getragen

Der Gesetzgeber legt für Projekte wie die Sanierung der Baselstrasse einen strengen umweltrechtlichen Massstab an, der eingehalten werden muss. Dazu gehören ökologische Themen wie Bäume, Wasser, Tiere aber auch lärmrechtliche Punkte oder die Luftreinhaltung.Die Umweltaspekte wurden deshalb im Rahmen der Projektierung minutiös und umfassend geprüft. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird dann mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorgaben amtlich überprüft.

Bezüglich Lärm bringt die Sanierung der Baselstrasse für die Anwohnerschaft dank dem Einbau eines lärmdämmenden Belags eine wahrnehmbare Entlastung um drei Dezibel im mehrjährigen Durchschnitt. Auch die Erschütterungen durch den Bahnverkehr bewegen sich selbst bei einer allfälligen Verdichtung des Fahrplans innerhalb des gesetzlich zugelassenen Rahmens.

Die Untersuchungen kommen auch zum Schluss, dass die Sanierung der Baselstrasse im Endzustand positive Auswirkungen auf Flora und Fauna hat. Für diese sogenannte Naturschutzbilanz wesentlich ist die Fläche und Qualität der naturschutzrelevanten Lebensräume, zu denen artenreiche Wiesen ebenso gehören wie Hecken mit Bäumen. Da es sich um eine Strassensanierung und -umgestaltung im bestehenden Strassenraum handelt, werden die meisten im Projektperimeter bestehenden oder direkt daran angrenzenden Naturobjekte (gemäss kommunalem Naturinventar) vom Projekt nicht tangiert und können erhalten werden. Im ganzen Perimeter müssen für die Umsetzung des Projektes 92 Bäume gefällt und 8 Heckenelemente entfernt werden (total 100). Im gesamten Perimeter ist es möglich Ersatzpflanzungen von 67 einheimischen Bäumen und 26 einheimischen Sträuchern vorzunehmen (total 93). Diese sind aus Naturschutzsicht sowie als Gestaltungselemente im Siedlungsraum sehr wichtig. Den fehlenden Ersatzpflanzen (-7 Stück) kann der Überschuss von ökologischen Wertpunkten in der Naturschutzbilanz gegenübergestellt werden. Die Ersatzmassnahmen bestehen insbesondere aus der Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen entlang der Verkehrsachse. Das sind artenreiche, ruderale Flächen oder artenreiche Fettwiesen sowie einheimische artenreiche Hecken. Durch die konsequent ökologisch wertvoll gestalteten neuen Grünflächen erlangt man gemäss der Naturschutzbilanz nach der Endgestaltung + 7% mehr ökologische Wertpunkte als im Ist-Zustand. Ausserdem werden im gesamten Projekt total 93 einheimische Bäume und Sträucher neu gepflanzt.

Die untenstehende Grafik gibt einen Überblick, wo im Zug der Bauarbeiten Bäume gefällt werden müssen, wo wieder aufgeforstet wird und wo artenreiche Kleinbiotope entstehen.