Der rund ein Kilometer lange Abschnitt der Baselstrasse zwischen dem Kreisel Baseltor und der Haltestelle St. Katharinen weist einen grossen Sanierungsbedarf auf: Sowohl der Strassenbelag wie auch die Bahninfrastruktur müssen ersetzt werden. Gleichzeitig bestehen erhebliche Sicherheitsmängel, das Angebot für den Velo- und Fussverkehr ist ungenügend und der öffentliche Verkehr kommt an seine Kapazitätsgrenzen. Des Weiteren sind die Haltestellen Baseltor, Sternen und St. Katharinen heute nicht barrierefrei (Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle) und sind gemäss Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen.
Die Projekte «Sanierung und Umgestaltung Baselstrasse» und der nachfolgende «Ausbau Kreuzungsstelle St. Katharinen» werden gemeinsam umgesetzt, um Synergien zu schaffen. Eine Übersicht über die Projekte ist in Abbildung 1 ersichtlich.
Die Sanierung wird zum Anlass genommen, gleichzeitig auch die diversen Probleme anzupacken, die Haltestellen Baseltor und Sternen den heutigen Anforderungen anzupassen sowie umfangreiche Werkleitungsarbeiten auszuführen. Oberste Priorität hat die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Damit dies gelingt, wird der Strassenquerschnitt neu aufgeteilt. Bahn- und Autofahrspuren werden zusammengelegt. So entsteht Platz für beidseitige Fuss- und Velowege, was nicht nur die Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr verbessert, sondern auch den Autofahrenden zugutekommt. Diese geplante Aufteilung ist auf Abbildung 2 dargestellt.
Die Bus- und Bahnhaltestelle St. Katharinen wird barrierefrei umgebaut gemäss den heutigen Anforderungen. Ab der Haltestelle St. Katharinen bis zur Einmündung Weissensteinweg in Feldbrunnen wird die Kreuzungsstelle ausgebaut. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass der Takt der Bahn erhöht werden kann. Eine solche Takterhöhung ist gemäss Nachfrageprognose spätestens per 2035 nötig. Der Ausbau der Kreuzungsstelle ist damit ein «Nadelöhr» im Regionalverkehr. Sie ist Teil des strategischen Entwicklungsprogramm Eisenbahninfrastruktur.
Die Planungsphase inkl. einer Mitwirkung hat in den Jahren 2011 – 2023 stattgefunden.
Auf der Grundlage des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes (BGK) wurde eine Mitwirkung durchgeführt. Diese ist in einem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nicht zwingend, diente jedoch als freiwillige Partizipationsmassnahme. Im Rahmen der weiteren Projekterarbeitung zum Vor- und Bauprojekt wurden ausserdem diverse Fachverbände konsultiert sowie Lösungen an Einzelstellen mit Eigentümerschaften besprochen.
Per 2023 wurde die Projektierung auf Stufe Bauprojekt abgeschlossen. Auf diesem Projektierungsstand findet das Bewilligungsverfahren und die Beschaffung der Realisierungskredite statt.
Die Realisierung erfolgt – je nach Dauer des Bewilligungsverfahrens – ab 2032. Es wird mit einer Realisierungsdauer von 3 Jahren gerechnet.
Weiterführender Link: Mehr zu Konzept und Vorgeschichte (Bisherige Inhalte Konzept)