Mitwirkung

Ergebnisse der Mitwirkung


Der Mitwirkungsbericht zum Betriebs- und Gestaltungsprojekt Baselstrasse zeigt ein klares Bild: Die Sanierung der Baselstrasse ist unbestritten, das zweite Bahngleis und der vorgesehene Mischverkehr stossen jedoch auf Skepsis. Der Regierungsrat hat den Mitwirkungsbericht an seiner Sitzung vom 27. Januar 2020 verabschiedet. Die Sanierung der Baselstrasse wird weiterhin mit dem Konzept Mischverkehr geplant. Hingegen wird die Bauherrschaft diverse Eingaben zur Führung der Radwege und der Fussgängerverbindungen überprüfen. Mit den Eigentümern wird nach Optimierungen für die Erschliessung mehrerer Einzelliegenschaften gesucht. Zudem wurde angeregt, den Individualverkehr bereits ab Ortseingang von Feldbrunnen zu dosieren. Diese Teile des Projektes werden im Rahmen des Vorprojektes vertieft geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Zwischen dem 20. Juni bis 16. August 2019 hat die Mitwirkung zum Projekt «Sanierung und Umgestaltung Baselstrasse Solothurn» stattgefunden. Grundlage für die Mitwirkung war ein Betriebs- und Gestaltungskonzept. Ziel der Mitwirkung zu diesem frühen Projektstand war es, über das Vorhaben zu informieren und die Überlegungen der Bauherrschaft aufzuzeigen.  

Im Rahmen der Mitwirkung sind 63 schriftliche Stellungnahmen eingegangen; darunter von Gemeinden, Organisationen und Privatpersonen.

Die Mitwirkung zeigt ein sehr heterogenes Bild: Unbestritten ist von allen Seiten, dass die Baselstrasse saniert werden muss. Gleichzeitig wird die vorgeschlagene Lösung mehrheitlich skeptisch bis ablehnend beurteilt: Das Projekt löse die Probleme nicht, sondern schaffe neue Probleme. Insbesondere zeigt sich, dass der Vorschlag für einen Mischverkehr als stark «bahngetrieben» wahrgenommen wird. Etliche Mitwirkende stellen ihn sogar in Zusammenhang mit einer Fahrplanverdichtung der Bahn auf Viertelstundentakt. Tatsache ist: Die Führung von zwei Gleisen zwischen Kreisel Baseltor und St. Katharinen erfolgt nicht aufgrund der Anforderungen an den Bahnverkehr. Dieser kann genau so mit einer einzigen Bahntrasse gewährleistet werden. Auch bei einer Erhöhung der Fahrplandichte auf einen Viertelstundentakt kreuzen sich die Züge zwischen St. Katharinen und Feldbrunnen Sandmatt und nicht im hier diskutierten Abschnitt. Zwischen St. Katharinen und Bahnhof Solothurn ist nie mehr als ein Zug gleichzeitig unterwegs.

Grund für die Zweigleisigkeit sind die Anforderungen an die städtische Ausfallachse Baselstrasse und die beschränkenden räumlichen Gegebenheiten. Der Mischverkehr stellt nach übereinstimmender Auffassung der Bauherrschaft sowie dreier unabhängiger Planungsbüros die beste Lösung dar, den bestehenden Raum effizient zu nutzen. Insbesondere kann damit das grösste Defizit der bestehenden Anlage behoben werden, indem Platz für den Fuss- und Veloverkehr geschaffen wird. Zudem wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Das Problem kann nur zufriedenstellend gelöst werden, wenn sich der motorisierte Individualverkehr (MIV) und die Bahn jeweils eine Fahrspur teilen. Dadurch wird im engen, durch denkmalgeschützte Bauten gesäumten Fahrbahnbereich genügend Platz für eine abgetrennte Veloverbindung und Trottoirs für die Fussgänger frei. Heute teilen sich Fahrräder und Autos die Fahrbahn, was den Verkehrsfluss hemmt und immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern führt. Von vielen Velofahrern wird die Baselstrasse deswegen gemieden.

Viele Eingaben befürchten auch, dass durch die Zusammenlegung von Bahn- und Strassentrassee vermehrt Stau und Behinderungen auftreten könnten. Die Bauherrschaft hat dieses Thema mit Verkehrsfluss-Simulationen eingehend abgeklärt. Dabei wurde der Nachweis erbracht, dass der Verkehr auf dem Streckenabschnitt Kreisel Baseltor bis St. Katharinen auch im Mischverkehr fliesst. Das bedeutet nicht, dass es keinen Stau geben kann. Aber es bedeutet, dass es mit Mischverkehr nicht mehr Stau geben wird als mit der heutigen Eigentrassee.

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens konnten keine tauglichen Alternativen zum vorgeschlagenen Konzept aufgezeigt werden: Eine Einstellung des Bahnbetriebs oder eine Umstellung auf Bus, wie dies von verschiedenen Seiten gefordert wurde, steht nach den politischen Entscheiden der letzten Jahre und den getätigten Investitionen in die Bahnverbindung nicht mehr zur Disposition. So wurde als Grundsatzentscheid 2005 der Volksauftrag «Für eine sichere und attraktive Zukunft der Aare Seeland mobil (AG) (Bipperlisi)» im Kantonsrat erheblich erklärt. Seither wurden mit dem Umbau des Bahnhofs Niederbipp und der Verlängerung nach Oensingen, dem Bau der 1.7 km langen Doppelspur Flumenthal–Attiswil sowie der Sanierung der Rötibrücke und dem Umbau des Bahnhofplatzes Solothurn erhebliche Investitionen in das Streckennetz getätigt. Einige Eingaben bringen auch die Idee einer unterirdischen Trassierung der Bahn ein. Eine solche würde ein Vielfaches des vorliegenden Projektes kosten und wäre im urbanen überbauten Gebiet kaum zu realisieren. 

Das Projekt ist überdies Teil des kantonalen  Agglomerationsprogrammes; der Bund hat das Projekt anerkannt und seine Mitfinanzierung für die Verbesserung der Strasse zugesagt.  Zudem übernimmt er via Bahnfinanzierung einen erheblichen Anteil der Kosten, sofern die Anforderungen an die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Eine Fortsetzung des Status Quo würde diese Vorgaben nicht erfüllen und wäre nicht bewilligungsfähig. Das enge Nebeneinander von Bahn und MIV auf der heutigen Baselstrasse entspricht den Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr. Das unterstreicht auch die hohe Zahl von Unfällen auf der Baselstrasse. So oder so müssen die neuen Abstandsvorgaben bei einer Sanierung erfüllt werden können.

Aus den genannten Gründen hat die Bauherrschaft entschieden, die Sanierung der Baselstrasse weiterhin mit dem Konzept Mischverkehr zu planen. Hingegen wird sie diverse Eingaben zur Führung der Radwege und der Fussgängerverbindungen einer Überprüfung unterziehen. Zudem wird mit den Eigentümern nach Optimierungen für die Erschliessung mehrerer Einzelliegenschaften gesucht. Diverse Eingaben umfassen weitere Anliegen, wie z.B. die Frage der Minimierung der Belastungen in der Bauzeit. Zudem wird auch Ausweichverkehr auf Quartierstrassen befürchtet und es werden flankierende Massnahmen verlangt. Auch die gemeinsame Führung von Fuss- und Veloverkehr wurde in Frage gestellt. Diese Teile des Projektes werden im Rahmen des Vorprojektes vertieft geprüft und gegebenenfalls angepasst. 

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